Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind, die Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern oder dazu beitragen, den Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Die Pflegekasse übernimmt für ambulant gepflegte Pflegebedürftige die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat.
Die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf 40 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge. Sie können damit jedes Jahr 480 € einsparen.
Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag auszufüllen, reichen diesen für Sie bei der Pflegekasse ein und suchen mit Ihnen gemeinsam jeden Monat die Marken-Artikel aus, die Sie benötigen. Auf Wunsch liefert unser Botendienst diese sogar zusammen mit den bei uns bestellten Arzneimitteln kostenlos im gesamten Landkreis Peine zu Ihnen nach Hause. Wir rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nichts weiter unternehmen! Sprechen Sie uns gerne direkt an. Wir freuen uns auf Sie.
Die Pflegekasse unterscheidet zwischen:
1. Technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem;
2. Zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie Einmalhandschuhen oder Betteinlagen.
Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden können.
Das Verzeichnis finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbandes hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de.